Hallo Community,
ich stehe aktuell vor einem nicht gerade geringen Problem, ausgelöst durch die strengen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
Und zwar geht es um den Punkt des Versandes. Mit meiner aktuellen Handhabe bin ich zwar rechtlich auf der sicheren Seite (Versand erst nach Erhalt einer Ausweiskopie und Versand per "Eigenhändig") auf der wirtschaftlichen Seite habe ich vielen Mitbewerbern, die das "locker" sehen schon einen ziemlichen Nachteil.
Der Kunde will in der Regel ja "billig" und sieht es oft nicht ein für einen Spezialversand einen Aufpreis zu bezahlen, wenn Mitbewerber A, B und C die Ware einfach normal verschicken. Hinzu kommt das Argument "Ich muss persönlich Zuhause sein, aber da ich auf der Arbeit bin, muss ich die Sendung am nächsten Tag in der Postfiliale abholen. Da bestelle ich lieber bei A, B oder C, weil ich dort die Sendung nach Feierabend im Briefkasten liegen habe".
Diese Aussagen sind nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern wurden mir genau SO von diversen potentiellen Kunden per Feedback mitgeteilt.
Ich hätte natürlich nun die Möglichkeit meine Mitbewerber saftig abzumahnen, aber da habe ich persönlich zuviel Stolz und möchte mich nicht auf dieses ekelhafte Niveau herablassen.
Nun eine Frage, zu der ich einfach nichts konkretes finde:
Einer meiner Mitbewerber bietet eine Option an, dass die Kunden in einem Postident unterschreiben, dass niemand unter 18 Jahren im Haushalt wohnt. Sobald diese Bestätigung dem Mitbewerber vorliegt, versendet er die Ab-18-Ware völlig normal per Standard-Versand.
Ist diese Möglichkeit rechtens, oder ist dies ein Eigengestrick des Mitbewerbers, für das er (und ich im Nachahmerfall) abgemahnt werden kann (inkl. Geldstrafe für Verstoß gegen Jugendschutzgesetz)?
Die örtlichen Jugendämter hier konnten mir leider keine Auskunft diesbezüglich geben, weil die dort arbeitenden Damen die goldenen 50er bereits lange überschritten haben und mit dem Wort "eCommerce" absolut nichts anfangen können...![:( :(]()
Ich hoffe dass hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen kann.
ich stehe aktuell vor einem nicht gerade geringen Problem, ausgelöst durch die strengen Vorgaben des Jugendschutzgesetzes.
Und zwar geht es um den Punkt des Versandes. Mit meiner aktuellen Handhabe bin ich zwar rechtlich auf der sicheren Seite (Versand erst nach Erhalt einer Ausweiskopie und Versand per "Eigenhändig") auf der wirtschaftlichen Seite habe ich vielen Mitbewerbern, die das "locker" sehen schon einen ziemlichen Nachteil.
Der Kunde will in der Regel ja "billig" und sieht es oft nicht ein für einen Spezialversand einen Aufpreis zu bezahlen, wenn Mitbewerber A, B und C die Ware einfach normal verschicken. Hinzu kommt das Argument "Ich muss persönlich Zuhause sein, aber da ich auf der Arbeit bin, muss ich die Sendung am nächsten Tag in der Postfiliale abholen. Da bestelle ich lieber bei A, B oder C, weil ich dort die Sendung nach Feierabend im Briefkasten liegen habe".
Diese Aussagen sind nicht an den Haaren herbeigezogen, sondern wurden mir genau SO von diversen potentiellen Kunden per Feedback mitgeteilt.
Ich hätte natürlich nun die Möglichkeit meine Mitbewerber saftig abzumahnen, aber da habe ich persönlich zuviel Stolz und möchte mich nicht auf dieses ekelhafte Niveau herablassen.
Nun eine Frage, zu der ich einfach nichts konkretes finde:
Einer meiner Mitbewerber bietet eine Option an, dass die Kunden in einem Postident unterschreiben, dass niemand unter 18 Jahren im Haushalt wohnt. Sobald diese Bestätigung dem Mitbewerber vorliegt, versendet er die Ab-18-Ware völlig normal per Standard-Versand.
Ist diese Möglichkeit rechtens, oder ist dies ein Eigengestrick des Mitbewerbers, für das er (und ich im Nachahmerfall) abgemahnt werden kann (inkl. Geldstrafe für Verstoß gegen Jugendschutzgesetz)?
Die örtlichen Jugendämter hier konnten mir leider keine Auskunft diesbezüglich geben, weil die dort arbeitenden Damen die goldenen 50er bereits lange überschritten haben und mit dem Wort "eCommerce" absolut nichts anfangen können...

Ich hoffe dass hier jemand etwas Licht ins Dunkel bringen kann.